Lagefeststellung und Lagebeurteilung des BND zu Afghanistan 2020/2021
Anmerkungen zum anstehenden 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode
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Dr. Gerhard Conrad
Im Vorfeld des anstehenden Untersuchungsausschusses zu den Vorgängen in und um Afghanistan im Sommer 2021 und insbesondere zu der Frage, welche Rolle Erkenntnisse und Beurteilungen des BND in den Entscheidungsprozessen zur Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und Schutzbefohlener gespielt haben, nimmt der Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland e.V. auf der Grundlage mittlerweile öffentlich bekannter Sachverhalte ein weiteres Mal Stellung.
Dies erscheint umso gebotener, als unverändert die in dieser Allgemeinheit unzutreffende Perzeption eines „BND-Versagens“, einer „Bankrotterklärung des BND“ im öffentlichen Diskurs Verbreitung findet, ungeachtet der relativierenden Feststellungen bereits im Nachgang zur PKGr-Sondersitzung vom 19.08.2021.
Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Der Dienst hat seit dem Jahreswechsel 2020/2021 immer wieder auf die sich akzentuierenden strategischen Risiken für den Bestand des Regimes und die Sicherheitslage für Ausländer hingewiesen, die sich aus den Vereinbarungen zwischen der US-Administration und den Taliban ergaben.
Derartige BND-Berichterstattung ist jedenfalls zum Jahreswechsel 2020/2021, zum Ende April 2021 und erneut im Juli 2021 erfolgt, jeweils verbunden mit der Warnung vor einer weiteren Verschlechterung oder Zuspitzung der Sicherheitslage und Erosion der Systemstabilität.
Im Juli fasste der BND den Fall Kabuls ins Auge, der jedoch voraussichtlich je nach taktischer Lageentwicklung etwa 30 bis 90 Tage dauern würde. Auch die Taliban, so der Dienst, rechneten nicht mit einem schnelleren Übergang. „Kipppunkte“, die diesen Prozess beschleunigen könnten, seien allerdings ein Wegfall der Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte, ein US-Abzug vom Flughafen oder aus der Green Zone, ein Abzug westlicher Botschaften oder eine Absetzbewegung der afghanischen Elite ins Ausland.
Dringender operativer Handlungsbedarf, zumindest in Form von zielgerichtetem „contingency planning“ und einem Vorhalten entsprechender Kapazitäten und Verfahrensweisen, bestand spätestens ab diesem Zeitpunkt. Erste, in den Medien berichtete amerikanische Evakuierungsmaßnahmen für Ortskräfte begannen so am 30.07.2021.
Seit Frühjahr 2021 war angesichts der Lageentwicklung auch in Deutschland öffentlich die Notwendigkeit konkreter Planungen und Maßnahmen für die Ortskräfte bekannt.
Die vom BND seit Frühjahr 2021 benannten Risiken des Staatszerfalls haben sich bekanntlich im Laufe des Augusts immer deutlicher manifestiert. Die Besetzung des von US-Streitkräften zuvor geräumten und von der afghanischen Regierung aufgegebenen Kabuls erfolgte am 15.08.21 und damit allenfalls unwesentlich früher als der vom BND im Juli als worst case skizzierte früheste Zeitpunkt von 30 Tagen.
Der BND hat in seinem Vortrag im Krisenstab des Auswärtigen Amts am 13. August 2021 die politischen Signale der Taliban-Führung in Doha an westliche Gesprächspartner zutreffend wiedergegeben. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass die Belastbarkeit solcher Aussagen angesichts der Eigenständigkeit der militärischen Kommandeure vor Ort nicht überbewertet werden sollte. Diese Differenzierungen haben bisher in der öffentlichen Wahrnehmung keine Beachtung gefunden.
Die finale Eskalation der Lage im Juli und August 2021, insbesondere auch der zunehmende Zerfall der Widerstandsfähigkeit der afghanischen Streitkräfte und der daraus resultierende Dominoeffekt in ganz Afghanistan waren nachweislich allein schon auf umfangreicher tagesaktueller Medienberichterstattung aus Afghanistan und kompetenter Kommentierung durch gut platzierte internationale Beobachter (z.B. New York Times) nahezu „live“ nachzuvollziehen. Von entsprechender Berichterstattung aus der BND-Residentur in Kabul, allein schon unter dem Aspekt der Eigensicherung, wird ebenfalls ausgegangen werden müssen. Gleiches wird für die Botschaft Kabul sowie die vor Ort eingesetzten Kräfte der Bundespolizei gelten.
Es wird daher zu erörtern sein, ob und gegebenenfalls in welcher Weise dieses Informations- und Meldungsaufkommen im Laufe des Augusts Eingang in die analytische Lageberichterstattung des Dienstes an die Bundesregierung gefunden hat, und welchen Effekt sie in anstehenden Entscheidungsprozessen ausgeübt hatte.
Eine Aktivierung von Ressourcen spätestens nach dem Fall der ersten Provinzhauptstädte am 06./07. August, bis hin zur vorsorglichen Vorabverlegung geeigneter Evakuierungskräfte nach Usbekistan, wäre angesichts der erkennbar dramatischen Lageentwicklung geboten gewesen. Eine adäquate deutsche operative Präsenz wäre dann zumindest zeitgleich mit dem Eintreffen der US-Kräfte am Flughafen von Kabul am Abend des 12.08.2021 möglich gewesen.
Dies hätte jedoch fehlende, zwangsläufig nur längerfristig planbare konkrete Vorbereitungen in Bezug auf die seit Frühjahr 2021 in ihrer Notwendigkeit absehbaren Evakuierung von Schutzbefohlenen nicht ausgleichen können.
Der GKND kann und will den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses, der einen umfassenden Fragenkatalog erarbeitet hat, in keiner Weise vorgreifen. Dessen ungeachtet bestätigen die inzwischen zugänglichen Informationen die Stellungnahme des GKND vom 27.08.2021, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Schuldzuweisungen an den BND in ihrer Vehemenz und Pauschalität unzutreffend waren, dafür aber gängigen medialen Stereotypen und auch situationsbezogener politischer Opportunität entsprachen. Dass ein solches Vorgehen verbreiteter politischer Praxis entspricht, ist bereits seit Jahren etablierte Erkenntnis internationaler Intelligence Studies, wird hierdurch jedoch nicht weniger dysfunktional und schädlich für die Position und Arbeit der Dienste im sicherheitspolitischen Entscheidungsprozess.
Bereits in der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.09.2021 wurden unter Bezugnahme auf Medienberichterstattung die folgenden Aussagen des BND zur Lage in Afghanistan in der Sitzung des Krisenstabes am 13.08.2021 wiedergegeben:
„Die Taliban-Führung habe kein Interesse an einer militärischen Einnahme Kabuls. Der BND gehe davon aus, dass die Taliban vor dem kompletten NATO-Abzug am 11. September 2021 keine militärische Auseinandersetzung anstrebten. Allerdings machte er Einschränkungen: So sei der Einfluss der Taliban-Führung in Doha auf die Kämpfer „nicht uneingeschränkt gegeben“. Zudem könnten andere Faktoren den Fall von Kabul beschleunigen, z.B. ein schnellerer Rückzug der internationalen Soldatinnen und Soldaten aus der „Green Zone“ oder Absetzbewegungen innerhalb der afghanischen Elite“.
Ein Blick auf die inzwischen erfolgte öffentliche Aufarbeitung der Ereignisse im Jahresverlauf 2021 verdeutlicht, dass hiermit der aktuelle Kenntnisstand am 13.08.2021 zumindest hinsichtlich der Absichtserklärungen der politischen Taliban-Führung grundsätzlich zutreffend wiedergegeben, zugleich aber auch auf die entscheidenden lagebestimmenden Unwägbarkeiten hingewiesen worden ist:
Aussagen der politischen Taliban-Führung in Doha mussten angesichts der bekannten Eigenständigkeit der verschiedenen Taliban-Gruppen nicht notwendig ihre Entsprechung im Felde finden,
und, wichtiger noch, würde:
ein schnellerer Rückzug der noch verbliebenen internationalen Truppen aus der Green Zone oder Absetzbewegungen innerhalb der afghanischen Elite zur Beschleunigung des Falls von Kabul führen.
Die vorliegende Rekonstruktion der Ereignisse verdeutlicht, dass es eben diese Faktoren waren, die eine dynamische finale Desintegration der Sicherheitsstrukturen im Verlauf des August sowie den Kollaps der Regierung Ghani zur Folge hatten.
Der endgültige amerikanische Vertrauensverlust in die Verteidigungsfähigkeit und Resilienz der afghanischen Streitkräfte wurde spätestens Anfang August erkennbar, u.a. in Gesprächen hochrangiger Vertreter von Diplomatie, Streitkräften und CIA mit Botschafterin Emily Haber, deren Inhalt in einem vertraulichen Fernschreiben am 06.08.2021 an das Auswärtige Amt wiedergegeben wurden und bereits zur Empfehlung führte, die Evakuierungspläne für die Deutsche Botschaft Kabul zu aktualisieren. Einen Tag später folgte die am 12.08 nochmals wiederholte dringende Aufforderung der US-Botschaft in Kabul an alle amerikanischen Staatsbürger, das Land unverzüglich zu verlassen. Bereits ab 30.07.2021 wurden erste, medial international verfolgte amerikanische Evakuierungsflüge für ehemalige Ortskräfte durchgeführt. Die Notwendigkeit entsprechender deutscher Maßnahmen für Schutzsuchende war ebenfalls seit Frühjahr 2021, und im Kontext des Abzugs der Bundeswehr am 29./30. Juni 2021 weiter gewachsener Dringlichkeit allen Zuständigen bekannt. Präsident Ghani persönlich habe jedoch Botschafter Potzel in einem vertraulichen Gespräch Mitte Juni 2021 gebeten, die Bundesregierung solle keine Chartermaschinen für deutsche Ortskräfte senden, um erdrutschartige Bewegungen zu vermeiden. In der Folge wurden zwei vom BMVg bereits bestellte Charterflüge nach Mazar-i-Scharif für die Evakuierung von Bundeswehr-Ortskräften und ihren Familienangehörigen (ca. 300 Personen) wegen Verfahrensbedenken über Visa- und Sicherheitsfragen kostenpflichtig storniert.
Mit den ersten US-Evakuierungsflügen Ende Juli wäre jedoch dann wohl spätestens auch der Zeitpunkt gekommen gewesen, zu dem angesichts der klaren, vom BND im selben Monat auch so aufgezeigten Tendenzen in der perspektivischen Lageentwicklung vorsorgliche Vorbereitungsmaßnahmen für einen kurzfristig zu realisierenden Evakuierungseinsatz, von Stand-by in Deutschland bis hin zur Vorabdislozierung hierfür vorgesehener Kräfte zumindest in Usbekistan, hätten eingeleitet werden müssen.
Geboten wäre dies auch ungeachtet der von amerikanischer wie deutscher Seite zur Kenntnis genommenen Signale der politischen Taliban-Führung in Doha gewesen, dass man keine Absicht habe, Kabul gewaltsam einzunehmen. Angesichts der Lage und Kräfteverhältnisse eher verzweifelt anmutende Initiativen zur Bildung einer „inklusiven“ Übergangsregierung unter Führung von Ghani und Beteiligung der Taliban wurden ja offenbar von amerikanischer Seite noch bis zum 13. und 14.08.2021 unternommen. Auch Botschafter Potzel war nach eigenen Aussagen die taktische Zurückhaltung der Taliban im Hinblick auf eine gewaltsame Eroberung Kabuls bekannt, was auf ein entsprechendes Lageverständnis im Auswärtigen Amt und wohl auch im BND schließen lässt. Dieser hatte jedoch ausweislich der zitierten Berichterstattung eben auch zu Recht auf den bekannten Umstand hingewiesen, dass zwischen den politischen Gesprächen in Doha und den militärischen Vorgängen Afghanistan keineswegs stets ein operativer Zusammenhang bestehen musste.
Parallel hierzu erfolgte jedoch seit dem Abend des 12.08. ein massiver amerikanischer und tags darauf auch britischer militärischer Aufwuchs am Flughafen Kabul mit der erklärten Zielsetzung, breit angelegte kurzfristige Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten und abzusichern. Am 14.08. materialisierte sich damit das Risiko eines noch schnelleren Abzugs der internationalen Kräfte aus der Green Zone als Katalysator der weiteren Ereignisse, das der BND bereits im Juli vor dem Hintergrund des „in Nacht und Nebel“ unter strikter Geheimhaltung vollzogenen Abzugs der US-Kräfte aus Bagram beschrieben und auch bei der Lagebesprechung am 13.08. erneut zur Kenntnis gegeben hatte.
Die Untersuchungen der US-Administration zu den Vorgängen von 2021 sind noch nicht abgeschlossen. Die bisher öffentlich zugänglichen Aussagen und Hintergrundberichte deuten jedoch darauf hin, dass die Widerstandskraft der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte im Jahresverlauf durch die rückzugsbedingte Reduktion oder auch den Wegfall wesentlicher amerikanischer Unterstützungsleistungen in den Bereichen Materialerhalt und umfassendem close air support im Abwehrkampf gegen einen gut ausgestatteten, zunehmend aus dem Lande lebenden Gegner erodiert wurde. Die tagesaktuellen afghanischen und zusammenfassenden amerikanischen Medienberichte über zunehmend kampflose Übergaben von Distrikten häuften sich im Laufe der Monate Juni und Juli bis hin zu den Kulminationspunkten im August.
Der Erosionsprozess der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte musste mithin allein schon durch seine offenkundig sichtbaren Ergebnisse allen Beteiligten bekannt gewesen sein. In seiner Geschwindigkeit und insbesondere in seiner taktischen Dynamik wurde er jedoch offenbar in den letzten Wochen unterschätzt, was allerdings angesichts der zur Verfügung stehenden Fülle an offener Berichterstattung ein handwerklich erklärungsbedürftiger Sachverhalt sein wird. Die Durchhalteparolen der afghanischen Führung im Verlauf des Juli und August wurden durch die Ereignisse im Felde und auch durch die sich häufenden, erneut öffentlichkeitswirksamen Alarmmeldungen über mangelnde Logistik und operative Unterstützung immer wieder widerlegt, ebenso die Verlautbarungen auf amerikanischer Seite, die eher den Eindruck vermittelten, hier solle der termingerechte Abzug der eigenen Streitkräfte unter allen Umständen aufrecht erhalten werden.
Mit der am 12.08. bekannt gewordenen Entsendung von 3.000 US-Soldaten an den Flughafen Kabul zur Sicherung des eigenen Abzugs und der sofort eingeleiteten planvollen Einleitung der Evakuierung aus der Green Zone bereits zwei Wochen vor dem angekündigten Abzugstermin vom 31. August, wurde somit spätestens mit dem 13. August offensichtlich, dass keine Verantwortung für die Sicherheit der Stadt mehr übernommen werden sollte. Damit war letztlich auch den zeitgleich unternommenen ultimativen amerikanischen Bemühungen in Doha, noch einen geregelten Machttransfer von Ghani zu einer Übergangsregierung unter Taliban-Beteiligung auszuhandeln, jede Grundlage entzogen worden. Niemand würde eine solche Übereinkunft von dritter Seite mehr absichern wollen, ganz abgesehen davon, dass es angesichts des sich im Zuge der vergangenen drei Wochen deutlich abzeichnenden Zerfallsprozesses der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte für die Taliban keine Veranlassung gegeben hätte, sich hierauf noch in irgendeiner Weise ernsthaft einzulassen.
Das vom BND als strategischer Risikofaktor aufgezeigte eigendynamische Zerfallsszenario war mithin nahezu „unversehens“ eingetreten. Gleichwohl wird jedoch aus professioneller Sicht auf der Grundlage der dem Untersuchungsausschuss zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3, 8 und 11 des Einsetzungsbeschlusses vorgelegten Unterlagen zu erörtern sein, ob die Lageentwicklung der Monate Juli und August in der erforderlichen, aber eben auch allein schon auf offener Berichterstattung möglichen Detailschärfe, Eindringlichkeit, Nachhaltigkeit und Substantiiertheit in der Lagefortschreibung des Dienstes erfasst, bewertet und in der Berichterstattung an die Bundesregierung, gegebenenfalls auch in tagesaktuellen Berichtsformen, dargelegt worden ist. Nur auf der Basis einer solchen, konsequent durchgehaltenen Lagearbeit lassen sich bekanntlich dynamische militärische und politische Ereignisse angemessen erfassen, kontextualisieren und in ihrer Relevanz für das Gesamtbild kritisch hinterfragen und faktenbasiert beurteilen. Abstrakte, mehr an Szenarien- als an den beobachteten Sachverhalten orientierte Lagebeurteilung wäre hier handwerklich verfehlt. In gleicher Weise wird zu prüfen sein, in welchem Umfang Berichterstattung und Analyse auf nachrichtendienstlich erhobener Information im Lande und im Austausch mit den involvierten Partnern zur Lagefeststellung und Lagebeurteilung haben beitragen können.
Es ist eine etablierte Erkenntnis der Intelligence Studies, dass auf politischer Ebene die Neigung, unwillkommenen Nachrichten gebührend Raum in der Entscheidungsfindung zu geben, eher weniger ausgeprägt ist, so dass hier – nicht nur in Deutschland – ein besonders ausgeprägter Handlungsbedarf der Dienste in der zeitgerechten und prägnanten Information der Entscheidungsträger besteht, dem in Organisation wie „Mind Set“ Rechnung zu tragen ist. Auch hier kommt der Umsetzung des Mantras „Speaking truth to power“ unvermindert Aktualität zu, ebenso wie den umfänglichen, hier besonders themenrelevanten Forschungsarbeiten zur Bedeutung des Elements der „Überraschung“ im Entscheidungsprozess.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass bereits auf der Grundlage des öffentlich zugänglichen Materials die bereits am 19. August 2021 getroffene Bewertung des heutigen Vorsitzenden des PKGr, Dr. Konstantin von Notz (Grüne), ihre Bestätigung und Konkretisierung findet:
„Mein Eindruck war, dass die Dienste geliefert haben und wir ein Problem haben bei der Bewertung und der Gesamtbilderstellung aufseiten der Bundesregierung.“
Die Bundesregierung habe offenbar Probleme gehabt, die verschiedenen Informationen rechtzeitig zusammenzuführen.
Es bleibt zu hoffen, dass der umfassende und sehr sachorientierte Fragenkatalog im Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsauftrags eine klare Fehleranalyse in den einzelnen Segmenten und Phasen des außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungsprozesses ermöglichen wird, die wiederum zu sachgerechten Vorschlägen für künftige ressort- und fachübergreifende, klar strukturierte und straff organisierte Lagefeststellungs-, Lagebeurteilungs- und Entscheidungsverfahren führt. Die seit Februar 2022 allseits beschworene sicherheitspolitische Zeitenwende wird nicht gelingen, wenn sie nicht durch eine grundlegende Ertüchtigung der entsprechenden gesamtstaatlichen Entscheidungsprozesse und Handlungsoptionen auf der Grundlage eines Paradigmenwechsels im professionellen wie politischen Umgang mit Intelligence unterstützt wird.
Für den Vorstand
Dr. Gerhard Conrad